Gewerbegas:
Wie Sie als Gewerbekunde
sparen können
Was ist Gewerbegas?
Bei Gewerbegas handelt es sich nicht um eine spezielle Gasart, sondern um einen Mengenrabatt für Unternehmen. Es wird für kleine und mittlere Unternehmen, für Selbstständige, Freiberufler, Vereine oder Landwirtschaftsbetriebe angeboten.
Gewerbegastarife sind in der Regel deutlich günstiger als Gastarife für private Haushalte, da der Gesetzgeber Unternehmen steuerlich entlastet, um die Wettbewerbsfähigkeit zu fördern. Ein weiterer Vorteil ist, dass Gewerbetreibende die im Gaspreis enthaltene Mehrwertsteuer direkt absetzen können. Daher sind die Preise für Gewerbegas häufig ohne Mehrwertsteuer ausgeschrieben.
Für wen lohnt sich Gewerbegas?
Gewerbegas lohnt sich für Betriebe, die weniger als 100.000 kWh und mehr als 10.000 kWh pro Jahr verbrauchen. Sollte der Verbrauch noch darunter liegen, kann ein Gewerbekunde auch einen Gastarif für private Haushalte abschließen. Welcher Gastarif am günstigsten ist, hängt von den individuellen Gegebenheiten ab.
Für Betriebe mit einem besonders hohen Energieverbrauch gibt es spezielle, gezielt auf das Unternehmen zugeschnittene Verträge – das sogenannte Industriegas.
Welche Voraussetzungen gelten für Gewerbegas?
Es gibt keine allgemeingültigen rechtlichen Vorgaben für den Bezug von Gewerbegas. Der Energieanbieter entscheidet, was notwendig ist, um einen Vertrag abzuschließen. Nur wenige fordern den Nachweis eines Gewerbescheins – wichtiger ist, dass eine Mindestabnahmemenge erreicht wird. Diese unterscheidet sich von Anbieter zu Anbieter.
Messung und Abrechnung von Gewerbegas
Bei kleinen Betrieben wird der Gasverbrauch genauso gemessen wie bei Privathaushalten: Der Gasanbieter prognostiziert einen Jahresverbrauch und Sie zahlen einen monatlichen Abschlag. Am Ende des Jahres wird eine genaue Rechnung erstellt: Haben Sie weniger verbraucht, erhalten Sie eine Rückzahlung. Bei einem höheren Gasverbrauch wird eine Nachzahlung fällig. Gemessen wird die Abnahmemenge durch einen herkömmlichen Gaszähler.
Unternehmen mit einem sehr hohen Gasverbrauch verwenden hingegen die registrierende Leistungsmessung (RLM). Hier wird der Verbrauch stündlich gemessen und übermittelt. So wird der tatsächliche Gasverbrauch sofort ermittelt und am Ende des Monats in Rechnung gestellt.
Geld sparen durch Gewerbegasvergleich
Auch Gewerbekunden sollten ihren Gasversorger regelmäßig wechseln und Gewerbegastarife vergleichen. Gerade bei großen Abnahmemengen können schon kleine Einsparungen große Auswirkungen auf die Gaskosten haben.
Der Gasvergleich auf Stromvergleich.de ist unabhängig und transparent: Bei uns finden Sie keine werbefinanzierten Angebote, sondern immer den günstigsten Tarif an erster Stelle. Wechseln Sie jetzt Ihren Gewerbegastarif in nur drei einfachen Schritten.
Schritt 1: Eingabe der Verbrauchsdaten
Um die regionalen Gewerbegastarife zu vergleichen, geben Sie zunächst Ihre Postleitzahl in unseren Gasvergleichsrechner ein. Dann benötigen wir noch Ihren Jahresverbrauch. Diesen finden Sie auf Ihrer letzten Jahresabrechnung. Liegt Ihr Verbrauch bei über 100.000 kWh pro Jahr, stellen wir Ihnen ein persönliches Angebot zusammen.
Schritt 2: Nachtstromtarif auswählen
Wählen Sie nun einen Gastarif aus, der zu Ihren Bedürfnissen passt. Achten Sie dabei auf Kriterien wie den Gaspreis, die Laufzeit, die Preisgarantie und die Kündigungsfrist.
Achtung: Gewerbliche Gastarife werden zwar inklusive aller staatlichen Abgaben und Umlagen, jedoch ohne die aktuell geltende Mehrwertsteuer ausgewiesen.
Schritt 3: Ausfüllen des Wechselantrags
Haben Sie einen passenden Gewerbegastarif gefunden, können Sie den Wechselantrag innerhalb weniger Minuten direkt auf Stromvergleich.de ausfüllen. Dazu benötigen Sie Ihre Gaszählernummer, den Namen Ihres bisherigen Gasversorgers und die dazugehörige Kundennummer. Nachdem Sie den Wechselantrag ausgefüllt haben, wird sich Ihr neuer Gasanbieter in Kürze bei Ihnen melden.
Darauf sollten Sie beim Gasvergleich achten
Bei einem Gasvergleich als Geschäftskunde sollten Sie auf einige Punkte achten.
Flexibel bleiben
Damit Sie Ihren Gasanbieter regelmäßig wechseln und von günstigen Angeboten profitieren können, ist es von Vorteil, flexibel zu bleiben. Beim Gasvergleich sollten Sie daher auf eine kurze Vertragslaufzeit von maximal 12 Monaten, eine Kündigungsfrist von höchstens vier Wochen und eine Vertragsverlängerung von einem Monat achten. So können Sie die Angebote jedes Jahr vergleichen und Gaskosten einsparen.
Mit Boni sparen
Auch als Gewerbekunde erhalten Sie häufig Prämien für einen Anbieterwechsel – diese Boni machen den jährlichen Gasvergleich besonders attraktiv. Während ein Sofortbonus wenige Wochen nach Vertragsabschluss ausgezahlt wird, wird ein Neukundenbonus häufig mit dem monatlichen Abschlag verrechnet. Achten Sie jedoch darauf, den Gaspreis auch ohne Prämien zu berechnen. Nur so wissen Sie, was Sie tatsächlich für Ihr Gas bezahlen.
Preisgarantie beachten
Die Preisgarantie beschreibt eine Preisfixierung für einen bestimmten Zeitraum. So sind Sie als Verbraucher von einer Preiserhöhung geschützt – Steuern und andere Abgaben ausgenommen. Bei einem Gewerbegasvergleich sollten Sie auf eine Preisgarantie von mindestens 12 Monaten achten.
Ökogas für den Umweltschutz
Auch beim Gasvergleich können Sie einen Beitrag zum Klimaschutz leisten, indem Sie sich für einen Ökogastarif entscheiden. Ökogastarife werden in unserem Gasvergleichsrechner mit einem grünen Blatt markiert.
Gewerbegas: Preiszusammensetzung
Der Preis für Gewerbegas setzt sich aus verschiedenen Preiskomponenten zusammen. Laut Bundesnetzagentur sah die Preiszusammensetzung für Unternehmen mit einem Jahresverbrauch bis 3.000.000 kWh im Jahr 2023 wie folgt aus:
Preiszusammensetzung Gewerbegas
Während der Energiekrise, ausgelöst durch den Ukraine-Konflikt, stieg der Großhandelspreis im Jahr 2022 auf einen Höchststand von 337,24 €/MWh. Mittlerweile haben sich die Gaspreise wieder eingependelt und liegen aktuell bei circa 35 €/MWh.
Steuerentlastungen für Gewerbegas
Unternehmen erhalten unter bestimmten Voraussetzungen steuerliche Entlastungen für den Bezug von Gewerbegas. Nach § 54 EnergieStG können produzierende Gewerbe auf Antrag eine teilweise Steuerentlastung erhalten, wenn das Erdgas zu betrieblichen Zwecken verheizt wird. Sie erhalten dann einen Steuernachlass von 1,38 €/MWh.
Laut § 55 EnergieStG haben Unternehmen in Sonderfällen außerdem Anspruch auf den sogenannten Spitzenausgleich. Dieser ermöglicht es energieintensiven Unternehmen, einen Großteil der gezahlten Strom- und Energiesteuer vom Hauptzollamt zurückzuerhalten.
Entlastung bei der CO₂-Steuer
Die Bundesregierung entlastet Unternehmen bei der CO₂-Bepreisung, um die internationale Wettbewerbsfähigkeit zu sichern. Außerdem soll die Abwanderung von Gewerbe in Länder mit niedrigeren Energiepreisen verhindert werden. Denn so würden die Emissionen lediglich in ein anderes Land verlagert werden – das sogenannte Carbon Leakage.
Aus diesem Grund erhalten Unternehmen im internationalen Wettbewerb einen finanziellen Ausgleich. Diese Beihilfe ist in allen Branchen und Sektoren verfügbar. Als Gegenleistung für die finanzielle Unterstützung müssen sich die Unternehmen jedoch zu Klimaschutzmaßnahmen verpflichten, womit sie ihre Energieeffizienz verbessern und CO₂-Emissionen verringern.