TÜV geprüfter Gewerbestrom Preisvergleich beim Testsieger!

KWh
  • Günstigster Strompreis!
  • Garantierter Bonus bei jedem Wechsel
  • automatischer Kündigungs-Service
  • gebührenfreier Wechselservice "Autopilot"
  • Laufzeit Erinnerung durch "Tarifwecker"
  • Alarm bei Preiserhöhung

Gewerbestrom Preisvergleich beim Testsieger

Für Gewerbetreibende heißt es in jeder wirtschaftlichen Lage die Einnahmen und die Ausgaben des eigenen Unternehmens genau im Blick zu behalten. Möglichst kosteneffizient Haushalten steht bei jedem Betrieb deshalb ganz oben auf der Agenda. Der liberalisierte Strommarkt ermöglicht es Ihre betrieblichen Stromkosten zu optimieren und Ihren Gewerbestrom zum aktuell günstigsten Stromanbieter zu wechseln. Durch bessere Preise pro Kilowattstunde und billigere monatliche Grundgebühren sind dabei Ersparnisse von bis zu 25 Prozent möglich!

Haben Sie den Preis für Ihren Gewerbestrom schon verglichen? Einfach die aktuellen Gewerbetarife durch einen Stromvergleich analysieren und zum günstigsten Anbieter für Gewerbestrom wechseln. Der Vergleich von Gewerbestrom dauert nur wenige Minuten und kann die Stromkosten für Ihr Unternehmen bedeutend senken. Gewerbestromtarife werden von über 1.200 Stromanbietern maßgeschneidert für Unternehmen angeboten. Wir helfen Ihnen den günstigsten Gewerbestrom für Ihren Bedarf zu finden!

Benötigen Sie Hilfe oder eine persönliche Beratung - unsere Tarifexperten helfen Ihnen gerne persönlich unter 0351 41 898 232! 

Ein Gewerbestrom Vergleich in ein paar Minuten

Da bei Gewerbestrom die strompreise regional sehr schwanken, geben Sie bitte die Postleitzahl vom Standort Ihres Betriebes an. Wir benötigen des Weiteren den jährlichen Stromverbrauch, diesen finden Sie auf der letzten Rechnung. Dort steht auch der Name Ihres Stromanbieters, diesen brauchen Sie als Vergleichsanbieter. Damit haben Sie die volle Kostenkontrolle. Sie können nun auch weitere Filter setzen, so z.B. für Ökostrom oder auch für eine kürzere Vertragslaufzeit oder nur Tarifen ohne Bonuszahlungen.

Beim Gewerbestrom empfiehlt die Verbraucherzentrale etwa jährlich einen Gewerbestromvergleich durchzuführen und gegebenenfalls den Gewerbestromversorger zu wechseln. Dadurch haben Sie die größte Ersparnis Möglichkeit. Achten Sie beim Vergleich immer auf die Preisgarantie.

Um immer auf dem Laufenden für Ihren Gewerbestrom zu bleiben, empfehlen wir Ihnen unsere gratis Tarifüberwachung von unserem Wechselservice. Ihnen entgeht nun keine Veränderung mehr auf dem Energiemarkt. Sie erhalten dazu etwa zweimal pro Jahr eine Übersicht per Mail. So wissen Sie auch genau wann der nächste Stromwechsel sinnvoll ist.

Gewerbestrom Vergleichen lohnt immer

Bitte gedulden Sie sich kurz, der Stromrechner für Gewerbestrom erstellt eine Liste mit mehr als nur einem in Frage kommenden Stromanbieter für Industriestrom. Sie können Ihre Angaben auch noch einmal überarbeiten oder weitere Einschränkungen vornehmen um die Ergebnisse noch präziser zu gestalten. Da Zeit kostbar ist, haben wir die relevantesten Informationen zum jeweiligen Gewerbetarif schon übersichtlich für Sie zusammengetragen. Die Auswertung beziehungsweise der Vergleich obliegt natürlich Ihnen. Nutzen Sie dafür auch gern unsere Merkfunktion - die gemerkten Tarife können Sie dann schnell direkt miteinander vergleichen.

Wenn Sie sich dann für einen Gewerbestromtarif entschieden haben, können Sie auch direkt und kostenfrei online den Stromanbieter wechseln. Sie müssen sich um nichts weiter kümmern, dass übernimmt vertrauensvoll Ihr neuer Stromlieferant. Mit dem so gesparten Geld können Sie eine Gewerbeversicherung abschließen, die Sie vor so einigen Risiken des Unternehmertums schützt.

Was muss man bei Gewerbestrom beachten?

Was versteht man unter Gewerbestrom?

Um Gewerbestrom definieren zu können, muss der Begriff zunächst in seine Bestandteile untergeteilt werden: Gewerbe und Strom. Unter einem Gewerbe versteht man im Prinzip jede wirtschaftliche Tätigkeit, die auf Dauer das Ziel der Gewinnerzielung verfolgt und auf eigene Rechnung und Verantwortung läuft. Dazu zählen unter anderem Industrie und Handwerk.

Der Strom, der unter dem Namen Gewerbestrom vertrieben wird, unterscheidet sich jedoch nicht von dem Strom für Privathaushalte. Die elektrische Energie bleibt immer die gleiche. Es handelt sich um bewegte Ladungsträger, die elektrischen Geräten die Kraft zum Arbeiten geben.

Da sich der Gewerbestrom an sich nicht vom Privatstrom unterscheidet, wird als Gewerbestrom jene elektrische Energie bezeichnet, die zu einem dem Gewerbeverbrauch entsprechenden Gewerbestrompreis an Gewerbetreibende verkauft wird.

Wie funktioniert ein Gewerbestromwechsel?

Sie geben als Kunde im Rechner für Gewerbestrom Ihre PLZ und Ihren Jahresverbrauch ein. Nach dem Klick auf "Vergleichen" bekommen Sie eine Liste mit allen für Sie passenden Gewerbestromtarifen angezeigt. Sie können hier jetzt sich die passenden Filtereinstellungen auswählen. Dort gibt es dann die Möglichkeit dass Sie Normalstrom oder den klimafreundlichen Ökostrom wählen, die passende Kündigungsfrist auswählen. In den Tarifdetails finden Sie auch alle wichtigen Vertragsbedingungen. Sie können in den Filtern auch Ihren Vergleichsanbieter anpassen, so dass Ihnen dann auch die korrekte Ersparnis angezeigt wird. Wenn Sie einen passenden Gewerbestromtarif gefunden haben, müssen Sie im Tarifrechner bei dem passenden Stromtarif nur auf "weiter" klicken und das nun folgende Formular ausfüllen. Sie können in unserem Rechner auch auswählen ob wir Ihren jetzigen Versorger kündigen sollen, oder ob Sie dies schon selber erledigt haben. Der Wechsel des Energieversorgers dauert für Sie in der Regel ca. 5 Minuten. Bitte beachten Sie dass alle angezeigten Preise ohne Umsatzsteuer angezeigt werden aber mit Stromsteuer und den gesetzlichen Abgaben.

Bei einem Wechsel ist Ihre Stromversorgung immer gewährleistet. Dies ist in Deutschland gesetzlich geregelt.

Wie kann ich als Geschäftskunde Gewerbestrom anmelden?

Die Neuanmeldung und der Anbieterwechsel funktioniert genauso wie bei den Privatkunden.

Wie kann ich als RLM-Kunde Wechseln?

Als RLM (registrierende Leistungsmessung) Kunde können Sie sich hier ein individuelle Angebote erstellen lassen. Sind alle Formalitäten geklärt, erhalten Sie dann, auf Sie zugeschnittene Angebote in übersichtlicher Form übermittelt. Bei einem Verbrauch über 100.000 kWh wird im Viertelstundentakt gemessen, wie viel Strom Ihr Unternehmen verbraucht. Die Angebote für die Gewerbekunden sind dann sehr detailliert. In diesem ist dann zum Beispiel das Netzentgelt, Steuern und die Umlagen usw einzeln aufgeführt.

Gewerbestrom: Gibt es eine Mindestabnahmemenge?

Wer Gewerbestrom beziehen möchte, benötigt nicht unbedingt einen exorbitant hohen Stromverbrauch – im Gegenteil. Ein Jahresverbrauch von 2000 Kilowattstunden genügt, um von speziellen Tarifen als Geschäftskunde profitieren zu können. Der sogenannte ‚kleine‘ Gewerbestrom hat eine Obergrenze im Verbrauch von 100.000 kwh jährlich. Doch auch wenn der Gewerbestrombedarf über dieser Grenze liegt, können entsprechende Gewerbetarife bezogen werden. Ab einer Abnahme von über 100.000 kwh müssen Sie dann dieses Auftragsformular ausfüllen. Sie bekommen dann ein auf Sie zugeschnittenes Angebot zugesendet. Auch können Sie im Gewerbestromformular einen Rückruf vereinbaren.

Wenn Sie mit Ihrem Stromverbrauch vom Gewerbestrom bei über 2.000 Kilowattstunden pro Jahr liegen, können Sie von speziellen Gewerbestromtarifen profitieren. Je höher der Jahresverbrauch ist, desto mehr elektrische Energie kann der jeweilige Versorger verkaufen. Aufgrund der meist großen Abnahmemenge wird den Gewerbetreibenden oftmals ein günstigerer Gewerbestrompreis gewährt. Die Konditionen setzen sich aus einer Grundgebühr und einem Preis für jede verbrauchte kwh zusammen. Beim Gewerbestrom ist die Grundgebühr etwas höher angelegt, wodurch der Strompreis pro kwh sinkt. Das wirkt sich bei einem hohen Verbrauch günstig auf die Gesamtkosten aus.

Nutzungsentgelte für Gewerbestromkunden

Die Netzentgelte für Gewerbestromkunden werden von den Netzbetreibern für die Nutzung der Stromnetze sowie für Messstellenbetrieb , Abrechnung und Messung erhoben. Überwacht und reguliert werden die Netzbetreiber von der Bundesnetzagentur.