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Alle wichtigen Stromgesetze auf Stromvergleich.de

Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)

Das Grundprinzip des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) ist die Verpflichtung aller Netzbetreiber den Kunden gegen ein angemessenes Entgelt Zugang zu den Strom- und Gasnetzen zu verschaffen. Das Gesetz regelt zudem, dass dem Kunden nur Entgelte in Rechnung gestellt werden dürfen, die von der Bundesnetzagentur genehmigt wurden. Die Netzentgelte werden auf der Basis der NetzentgeltVO Strom/Gas berechnet. Für Stromanbieter mit mehr als 100.000 angeschlossenen Kunden muss das Geschäft des Netzbereiches von allen anderen Aktivitäten des Unternehmens entkoppelt sein.

Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) verfolgt den Zweck eine "möglichst sichere, preisgünstige verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche leitungsgebundene Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität und Gas" sicherzustellen. Neben der Sicherstellung, dass jeder Kunde Zugang zum Strom- und Gasnetz erhält, ist eine weitere Aufgabe des Energiewirtschaftsgesetzes, die " Sicherstellung eines wirksamen und unverfälschten Wettbewerbs mit Elektrizität und Gas und der Sicherung eines langfristig angelegten leistungsfähigen und zuverlässigen Betriebs von Energieversorgungsnetzen".

EnWG Gesetzesübersicht


Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

Dieses Gesetz soll maßgeblich den Ausbau der erneuerbaren Energien vorantreiben. Zu den Erneuerbaren Energien zählen Wasserkraft, Deponiegas, Klärgas, Grubengas sowie Biomasse, Geothermie, Windenergie und Solarenergie. Das Gesetz wurde zum Zweck der nachhaltigen Entwicklung der Energieversorgung im Interesse des Klima- und Umweltschutzes auf den Plan gerufen. Um diesen Plan verwirklichen zu können, verfolgt dieses Gesetz das Ziel den Anteil der Erneuerbaren Energien an der Stromversorgung bis zum Jahr 2020 auf mindestens 30 Prozent zu erhöhen. Auch nach 2030 ist eine weitere kontinuierliche Steigerung des sogenannten Ökostrom-Anteils vorgesehen.

Fossile Energieträger, wie Erdöl und Kohle sollen dadurch vom Markt verdrängt werden. Gefördert werden soll diese Gesetz, indem für Betreiber einer der zu fördernden Anlagen ein fester Vergütungssatz über einen gewissen Zeitraum gezahlt wird, jeweils angerechnet auf den zu erzeugten Strom. Dieser Vergütungssatz richtet sich nach den Erzeugungskosten der jeweiligen Erzeugungsart. In seinen Grundzügen wurde das deutsche Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) von 47 Staaten weltweit übernommen.

Für neu installierte Anlagen zu Energieerzeugung gemäß dem EEG sinkt der festgelegte Vergütungssatz jährlich um einen bestimmten Prozentsatz. Frei verkäuflich ist der Strom, der in Deutschland über das EEG gefördert wird, nicht. Er wird lediglich unter den verfügbaren Ökostrom beigemischt und ist so am frei gehandelten Strom mit einem gewissen Anteil verfügbar.

EEG - Gesetzesübersicht


Energieeinsparverordnung (EnEV)

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) löste im Jahr 2002 die bis dahin gültige Wärmeschutzverordnung und die Heizungsanlagenverordnung ab. Grundsätzlich gilt diese Verordnung für Bauherren, die mit diesem Teil des deutschen Baurechts bautechnische Standardanforderungen zum effizienten Betriebsenergieverbrauch ihres Gebäudes oder Projekts vorgeschrieben bekommen. Die EnEV regelt nicht nur die den Wärmeschutz der Immobilien sondern auch die energiesparende Anlagentechnik, die zum Heizen verwendet wird. Es wird auf dieser Basis eine Energiebilanz der Immobilie erstellt.
In neuester Zeit ist es auch wichtig, dass Häuser einen Energieausweis erhalten. Diese Regelung findet sich auch in der Energieeinsparverordnung wieder.

EnEV Gesetzesübersicht


Konzessionsabgabenverordnung (KAV)

Die Konzessionsabgabenverordnung (KAV) regelt die Abgabe von Energieversorgern und Wasserversorgungsunternehmen an die Gemeinden, welche es den Unternehmen ermöglichen öffentliche Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen zu benutzen, welche der unmittelbaren Versorgung von Endverbrauchern mit Strom, Gas und Wasser dienen. Neben der KAV muss zwischen dem Netzbetreiber und der Gemeinde ein Konzessionsvertrag abgeschlossen werden. Bei Strom und Gas werden die Konzessionsabgaben in der Höhe von Cent-Beträgen auf die gelieferte Kilowattstunde umgelegt. Zudem ist sie im Endkundenpreis, der pro Kilowattstunde brutto gezahlt werden muss, enthalten. Die Höhe der Konzessionsabgaben ist maßgeblich an der Einwohnerzahl der Gemeinde, der Spannungsebene und der Verbrauchsstruktur festzuhalten.
Zulässige Höhe für Strom-Konzessionsabgaben:
* für Tarifkunden in Gemeinden
o bis 25.000 Einwohner 1,32 Ct/kWh
o bis 100.000 Einwohner 1,59 Ct/kWh
o bis 500.000 Einwohner 1,99 Ct/kWh
o über 500.000 Einwohner 2,39 Ct/kWh
* für Strom im Schwachlasttarif 0,61 Ct/kWh
* für Sondervertragskunden 0,11 Ct/kWh

KAV Gesetzesübersicht


Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG)

Das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) ist erhoben worden, um die Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen zu erhalten, modernisieren und auszubauen. Das Gesetz liefert dazu einen Beitrag, um die Stromerzeugung aus solchen Anlagen in der Bundesrepublik Deutschlang zu erhöhen. Die KWK-Abgabe ist, ähnlich den Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), auf jede in Deutschland verbrauchte Kilowattstunde Strom umgelegt. Aus diesem Betrag, den alle Stromkunden Deutschlands mit ihrer Stromrechnung zahlen, wird die Förderung für Betreiber testierter Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen ausgeschöpft. Der Anteil an der Stromerzeugung der mit Hilfe von KWK-Anlagen erzeugt wird, soll so langfristig auf 25 Prozent gesteigert werden.

Eine Kraft-Wärme-Kopplungsanlage ist zur gleichen Zeit fähig, die eingesetzte Energie in elektrische Energie und Nutzwärme umzuwandeln. In Kraft getreten ist das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) im Jahr 2002, im Jahr 2009 wurde die letzte Änderung vorgenommen.

KWKG Gesetzesübersicht


Niederspannungsanschlussverordnung (NAV)

Diese Verordnung regelt das Verhältnis zwischen dem Energieversorgungsunternehmen und dem Abnehmer der allgemeinen Versorgung. Sie hat den Charakter der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), wie sie aus anderen Bereichen üblich sind. Die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) ist sozusagen für die Regelungen verantwortlich, welche aus dem Verhältnis zwischen Versorger und Endabnehmer im Tarifkundenbereich (also Haushaltskunden) hervorgeht. Es bemüht sich um eine kundenfreundliche Abwicklung, so dass zum Beispiel im Falle einer Versorgungsunterbrechung das Versorgungsunternehmen nachweisen muss, dass es nicht schuldhaft gehandelt hat um der Schadensersatzpflicht nicht nachgehen zu müssen.

NAV Gesetzesübersicht

Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV)

Die allgemeinen Bedingungen, zu denen Elektrizitätsversorgungsunternehmen die Verbraucher im Rahmen der Grundversorgung mit Strom zu beliefern haben, werden in der Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) festgelegt. Der Rahmen der Grundversorgung ist im ³ 36 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes geregelt.

Mit der Stromgrundversorgungsverordnung hat das Bundeswirtschaftsministerium im November 2006 den Endverbrauchern den Wechsel des Stromanbieters wesentlich erleichtert. Indem sie den Stromanbieter wechseln, können sie sich gegen überhöhte Preise wehren. Neben der Berechnung und Erhebung für die Abschlagszahlungen werden in der Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) auch andere wesentliche Bestandteile eines Stromanbieterwechsels definiert.

StromGVV Gesetzesübersicht

Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV)

Diese Verordnung regelt im deutschen, liberalisierten Energiemarkt die Ermittlung der Netznutzungsentgelte für die Durchleitung von Strom durch die Stromnetze zum Endverbraucher. Die Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) ist grundsätzlich eine Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen.

Die Netzkosten sind im Zuge der Regulierung der Netzentgelte um bis zu 20 Prozent gesenkt worden, was auch die Strompreis- und Gaspreiserhöhungen weniger stark ausfallen ließ. Aktuell haben die Netzentgelte einen Anteil von mehr als 30 Prozent am Strompreis der Privatkunden. Beim Gas liegt dieser Anteil bei ungefähr 25 Prozent.

Die Stromnetzentgeltverordnung trat am 29. Juli 2005 in Kraft und wurde durch die Neuformulierung des Energiewirtschaftsgesetzes unerlässlich.

StromNEV Gesetzesübersicht

Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV)

Die Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV) ist zuständig für die Regelung der Einspeisebedingungen von Strom in Einspeisestellen der Elektrizitätsversorgungsnetze. Gleichzeitig wird damit auch die damit verbundene Entnahme elektrischer Energie aus den Entnahmestellen geregelt. Der Netzzugang und der Netzanschluss sind durch die StromNZV gesetzlich gewährleistet.

StromNZV Gesetzesübersicht

Stromsteuergesetz (StromStG)

Das Stromsteuergesetz (StromStG) behandelt die Besteuerung des deutschen Stromverbrauchs. Dabei wird der getätigte Verbrauch von elektrischem Strom besteuert. Der Steuersatz wird auf Grundlage einer Megawattstunde berechnet, der Regelsteuersatz hierauf beträgt 20,50 Euro. Strom für produzierendes Gewerbe und Land- und Forstwirtschaftsbetriebe wird lediglich mit einem ermäßigten Steuersatz von 12,30 Euro belegt.

Die Stromsteuer zählt in Deutschland zur Klasse der sogenannten Ökosteuern, welche von den Zollbehörden verwaltet wird und das Aufkommen dem Bund zukommt.

StromStG Gesetzesübersicht